P2-Schein

In Deutschland ist der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, dazu zählen auch Raketenmodellantriebe, streng geregelt. Die umgangssprachlich „P2-Schein“ genannte Erlaubnis nach §27 SprengG ist die Voraussetzung, um mit Motoren über 20 g Treibstoffmasse, gebündelten Antrieben und Mehrstufenantrieben umgehen zu dürfen. Die Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde ist wiederum eine von mehreren Voraussetzungen für die Erlaubnis.

Die ERIG ist seit Herbst 2006 staatlich anerkannter Lehrgangsträger und hat im Januar 2007 den ersten Fachkundelehrgang durchgeführt. Der Kurs fand damals an einem verlängerten Wochenende statt und endete mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht. Der Lehrgang war ein voller Erfolg. Stand 2024 arbeiten wir daran, in Zukunft wieder Kurse durchführen zu können.

Inhalt des Fachkundelehrgangs sind:

  • die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen, die der Erlaubnisinhaber mitbringen muss
  • Aufbewahrungs- und Transportbestimmungen für explosionsgefährliche Stoffe
  • spezielle Aspekte des Luftrechts
  • Umgang mit Raketenmodellantrieben und den zugehörigen Anzündmitteln

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und einem Prüfungsflug mit einer selbstgebauten Rakete mit erlaubnispflichtigem Antrieb.

Der Lehrgang ist nicht mit der Levelzertifizierung nach NAR oder Tripoli zu vergleichen. Diese haben nur innerhalb der Raketenmodellsportvereine Relevanz und gelten nicht im Aufgabenbereich des Sprengstoffgesetzes.

Bei Fragen zum Thema Fachkundelehrgang zur Erlaubnis nach § 27 SprengG kontaktiere uns bitte.